Die Plausibilitätsprüfung

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Der Arzt muss im Rahmen einer Leichenschau sich definitiv dazu äußern, ob Anhaltspunkte für ein nicht natürliches Geschehen vorliegen. Das ist im Rahmen einer alleinigen äußeren Leichenschau nicht immer möglich. Gilt es, spurenlose nicht natürliche Todesfälle zu erkennen, sind umfassende Informationen zum Todesgeschehen unabdingbar. Im Krankenhaus erhält der Leichenschauer diese Informationen vom behandelnden Arzt und aus der Krankenakte.

Die Gewinnung und Auswertung von Daten bilden das Kernstück des von unserem Fachforum mitinitiierten Pilotprojektes „Qualifizierte Leichenschau im Krankenhaus“.

Wir arbeiten mit folgenden Institutionen zusammen

bdk - Bund deutscher Kriminalbeamter e.V.
Fachhochschule (für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege) MV

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Nehmen Sie gerne Kontakt auf

Bei Fragen zur Plausibilitätsprüfung bei Leichenschau und Todesfeststellungen stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratungsangebote des Interdisziplinären Fachforums Rechtsmedizin beruhen auf bewährten Konzepten zur Qualitätsverbesserung und Patientensicherheit im Rahmen qualifizierter Leichenschau. Zutiefst vertrauliche Behandlung Ihres Anliegens ist selbstverständlich gewährleistet – kontaktieren Sie mich einfach direkt.

Der Verein

Wir stellen eine kompetente Plattform für interdisziplinäre Fortbildung und Vernetzung im Bereich Rechtsmedizin und Todesermittlung. Durch regelmäßige Tagungen stärken wir den interdisziplinären Austausch, fördern Qualitätsstandards und dienen als Forum für fächerübergreifende Problemlösungen in forensisch relevanten Fragen.

Ihr Kontakt zu uns

c/o J. Knipp
Am Güstrower Tor 16
19055 Schwerin

Telefon: 05952-941652
E-Mail: j.knipp@interfafo.de