Die Plausibilitätsprüfung

Plausibilitätsprüfung als Lösungsansatz

Der Leichenschauer trägt eine hohe Verantwortung bei der Erkennung von Tötungsdelikten. Er stellt die Weichen, ob bei einem Todesfall zusätzlich Experten eingeschaltet werden – oder auch nicht. Stellt er die Weichen falsch, bleibt eine Tötung ungesühnt.

Der Leichenschauer muss dabei eine Straftat gegen das Leben nicht nachweisen. Es reicht, wenn er Anhaltspunkte dafür findet, dass eine solche stattgefunden haben könnte. Selbst vage Anhaltspunkte begründen eine Meldepflicht, Zweifel dürfen überwiegen. Nicht meldepflichtig ist hingegen die bloße theoretische Möglichkeit eines nicht natürlichen Geschehens, weil die Todesursache selbst nicht verifizierbar ist. Ausgenommen von dieser Regel ist ein zu geringes Alter des Verstorbenen.

Nicht erkannte nicht natürliche Todesfälle sorgen – so sie denn in die Medien kommen – immer mal wieder für erregte Diskussionen und mahnen, Lücken in unserem Leichenschausystem zu schließen. Meist sind sie aber nach wenigen Tagen vergessen, wenn ein anderer Aufreger die Medien dominiert. Der „Todespfleger“ Niels Högel brachte das Fass allerdings zum Überlaufen. Ihm wurden mehr als 100 Tötungen in zwei niedersächsischen Krankenhäusern nachgewiesen, die Polizei schließt nicht aus, dass es mehrt als 300 waren. Wie konnte das geschehen?

Die polizeilichen Ermittlungsergebnisse geben Antwort:

  1. Die klassische Leichenschau ist nicht geeignet, spezifische nicht natürliche Todesfälle in Krankenhäusern zu erkennen.
  2. Spezifische nicht natürliche Todesfälle in Krankenhäusern erkennt man nur durch Plausibilitätsprüfungen.

Warum ist das so?

Die allermeisten nicht natürlichen Todesfälle in Krankenhäusern

  • unerwünschte Medikamentennebenwirkungen,
  • Hauskeime und
  • Kunstfehler

haben ein anderes Gesicht, als in der Häuslichkeit und im öffentlichen Raum – sie sind spurenlos. Da etwa 75% der Menschen in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen versterben, werden jährlich in Deutschland etwa 750.000 Verstorbene defacto nicht - da mit ungeeigneten Mitteln - daraufhin untersucht, ob sie eines nicht natürlichen Todes gestorben sind.

Praxistest mit Pilotprojekt

Das Interdisziplinäre Fachforum Rechtsmedizin hat sich dieser Problematik angenommen und mit dem BDK Niedersachsen und einem der betroffenen Krankenhäuser ein Verfahren entwickelt, das bei einem Sterbefall eine Plausibilitätsprüfung in den Mittelpunkt der Untersuchungen stellt. Dieses Pilotprojekt läuft seit mehr als 5 Jahren an zwei niedersächsischen Krankenhäusern – mit überzeugenden Ergebnissen. Im Jahresdurchschnitt werden im Routinebetrieb ca. 1900 Verdachtsfälle auf ein spurenloses nicht natürliches Geschehen verifiziert und dem Qualitätsmanagement des Krankenhauses übermittelt. Wie funktioniert das?

Gilt es, spurenlose nicht natürliche Todesfälle zu erkennen, sind umfassende Informationen zum Todesgeschehen unabdingbar. Diese werden vom behandelnden Arzt in einem speziellen Dokumentationsbogen dokumentiert und zusammen mit einer Kopie der Todesbescheinigung via Internet in einem Ordner des Instituts für Rechtsmedizin Verden deponiert. Einmal am Tag erfolgt durch einen externen Spezialisten eine grobe Prüfung der Dokumente auf Verstöße gegen die Meldepflicht oder offensichtliche Ungereimtheiten. Liegen solche vor, erfolgt eine Rücksprache mit der Station. Gegebenenfalls wird die Polizei eingeschaltet. Nach getaner Arbeit verschiebt der „Vorprüfer“ die Unterlagen in einen zweiten Ordner des Instituts. In den folgenden Tagen erfolgt nun die eigentliche Plausibilitätsprüfung - ebenfalls durch einen externen Experten. Dieser fertigt monatlich eine ausführliche Analyse der ihm zugesandten Dokumente an und übersendet diese an Qualitätsmanagement des Krankenhauses.

Pilotprojekt der qualifizierten Leichenschau am Delme Krankenhaus in Delmenhorst

Vorteile der Plausibilitätsprüfung

Dieses Verfahren belastet das Krankenhaus in der Form, als dass der Leichenschauer zusätzlich zur Todesbescheinigung einen vierseitigen Dokumentationsbogen - zum größten Teil im Multiple-Choice-Verfahren – ausfüllen muss. Für den behandelnden Arzt sind das wenige Minuten. Die digitalisierte Todesbescheinigung und den Dokubogen muss er zusätzlich zur Einpflege in die digitale Krankenakte auch in den Ordner der Rechtsmedizin ablegen. Das ist nicht viel mehr als ein Klick. Weitere Belastungen entstehen für das Krankenhaus nicht.

Auch finanziell gibt es keinen Mehraufwand. Die Ziffer 101 der GOÄ deckt die entstehenden Kosten.

Die Daten für die Vor- und Plausibilitätsprüfung werden via Internet digital erfasst und verarbeitet. Die externen Spezialisten können das Verfahren zu jeder Zeit und von jedem Ort aus realisieren. Das macht diese Tätigkeit besonders für Ruheständler attraktiv.

Der Patientenbetreuung werden keine Ärzte entzogen.

Die Vorteile der Plausibilitätsprüfung liegen klar auf der Hand

Wir arbeiten mit folgenden Institutionen zusammen

bdk - Bund deutscher Kriminalbeamter e.V.
Fachhochschule (für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege) MV

Sie wollen mehr über die Optimierung Ihres Qualitätsmanagements erfahren?

Nehmen Sie gerne Kontakt auf

Bei Fragen zur Plausibilitätsprüfung bei Leichenschau und Todesfeststellungen stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratungsangebote des Interdisziplinären Fachforums Rechtsmedizin beruhen auf bewährten Konzepten zur Qualitätsverbesserung und Patientensicherheit im Rahmen qualifizierter Leichenschau. Zutiefst vertrauliche Behandlung Ihres Anliegens ist selbstverständlich gewährleistet – kontaktieren Sie mich einfach direkt.

Der Verein

Wir stellen eine kompetente Plattform für interdisziplinäre Fortbildung und Vernetzung im Bereich Rechtsmedizin und Todesermittlung. Durch regelmäßige Tagungen stärken wir den interdisziplinären Austausch, fördern Qualitätsstandards und dienen als Forum für fächerübergreifende Problemlösungen in forensisch relevanten Fragen.

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