Die Plausibilitätsprüfung

Der Arzt muss im Rahmen einer Leichenschau sich definitiv dazu äußern, ob Anhaltspunkte für ein nicht natürliches Geschehen vorliegen. Das ist im Rahmen einer alleinigen äußeren Leichenschau nicht immer möglich. Gilt es, spurenlose nicht natürliche Todesfälle zu erkennen, sind umfassende Informationen zum Todesgeschehen unabdingbar. Im Krankenhaus erhält der Leichenschauer diese Informationen vom behandelnden Arzt und aus der Krankenakte.
Die Gewinnung und Auswertung von Daten bilden das Kernstück des von unserem Fachforum mitinitiierten Pilotprojektes „Qualifizierte Leichenschau im Krankenhaus“.
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Bei Fragen zur Plausibilitätsprüfung bei Leichenschau und Todesfeststellungen stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratungsangebote des Interdisziplinären Fachforums Rechtsmedizin beruhen auf bewährten Konzepten zur Qualitätsverbesserung und Patientensicherheit im Rahmen qualifizierter Leichenschau. Zutiefst vertrauliche Behandlung Ihres Anliegens ist selbstverständlich gewährleistet – kontaktieren Sie mich einfach direkt.


