Die klassische Leichenschau am Fundort

Image

Weit verbreitet gilt:

Die Leichenschau dient der Feststellung und Dokumentation

  • des Todes

  • der Todeszeit

  • der Todesursache und

  • der Todesart.

Neben der offiziellen Todesfeststellung dienen diese Tätigkeiten zwei übergeordneten Zielen:

  • der Erkennung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Todeseintritt und

  • der Gewinnung von Daten für die amtliche Todesursachenstatistik.

Während die Gewinnung von Daten für die amtliche Mortalitätsstatistik im ersten Angriff häufig nicht mit der notwendigen Genauigkeit realisierbar ist – das ist nicht wirklich problematisch, da derartige Daten ohne Gefahr im Verzug auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden können – verlangt der Gesetzgeber, dass sich der Leichenschauer noch am Leichenfundort sorgfältig eine Meinung darüber bildet, ob staatliche Stellen wegen der Möglichkeit eines nichtnatürlichen Geschehens einzuschalten sind. Mit dieser Forderung wird dem Arzt eine hohe – wenn nicht sogar die entscheidende -Verantwortung bei der Erkennung von Straftaten gegen das Leben übertragen.

Wenn Unsicherheit gefährlich wird – Warum die Leichenschau mehr als medizinisches Fachwissen braucht

Gemäß seiner Ausbildung beschränkt sich der Leichenschauer im Regelfall auf die Untersuchung des Verstorbenen. Diese liefert selbst bei sorgfältiger Untersuchung des Toten nicht selten zu wenig Erkenntnisse, um Indizien für eine strafbare Handlung zu erkennen. Mögliche Folge: Die Weichen werden falsch gestellt, die Ermittlungsbehörden nicht eingeschaltet, ein Tötungsdelikt bleibt unerkannt.

Der hohe Druck der Verantwortung und die Erkenntnis der eigenen Unzulänglichkeit, führt bei einigen Ärzten auch zu einer Übervorsichtigkeit: die Polizei wird fast immer eingeschaltet, wenn der Verstorbene dem Arzt nicht persönlich bekannt ist. Auch das ist nicht im Sinne des Gesetzes und vor allem nicht zielführend. Zuviel blinder Alarm führt zu Unmut und Unaufmerksamkeit bei der Polizei.

Image

Bildunterschrift

Flüchtigkeitsfehler

durch Zeitdruck

Kein Blick

für die Details

Blinder Alarm

durch Unsicherheit

Leichenschau neu denken – Qualifikation statt Routine

Da niemand anders als der Leichenschauer die Aufgabe wahrnehmen kann, Hinweise auf eine Tötung bzw. auf einen Tatort zu erkennen, wird man auf Dauer nicht umhinkommen, diesen Personenkreis über die rein ärztlichen Kenntnisse hinaus so zu qualifizieren, dass er den Forderungen des Gesetzes gerecht werden kann.

Die über die bloße Untersuchung des Verstorbenen hinausgehende Tätigkeit zur Erkennung eines nichtnatürlichen Todesfalles wird als qualifizierte Leichenschau bezeichnet.

Image

Bildunterschrift

Wir arbeiten mit folgenden Institutionen zusammen

bdk - Bund deutscher Kriminalbeamter e.V.
Fachhochschule (für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege) MV

Der Verein

Wir stellen eine kompetente Plattform für interdisziplinäre Fortbildung und Vernetzung im Bereich Rechtsmedizin und Todesermittlung. Durch regelmäßige Tagungen stärken wir den interdisziplinären Austausch, fördern Qualitätsstandards und dienen als Forum für fächerübergreifende Problemlösungen in forensisch relevanten Fragen.

Ihr Kontakt zu uns

c/o J. Knipp
Am Güstrower Tor 16
19055 Schwerin

Telefon: 05952-941652
E-Mail: j.knipp@interfafo.de