Die klassische Leichenschau am Fundort

Weit verbreitet gilt:
Die Leichenschau dient der Feststellung und Dokumentation
des Todes
der Todeszeit
der Todesursache und
der Todesart.
Neben der offiziellen Todesfeststellung dienen diese Tätigkeiten zwei übergeordneten Zielen:
der Erkennung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Todeseintritt und
der Gewinnung von Daten für die amtliche Todesursachenstatistik.
Während die Gewinnung von Daten für die amtliche Mortalitätsstatistik im ersten Angriff häufig nicht mit der notwendigen Genauigkeit realisierbar ist – das ist nicht wirklich problematisch, da derartige Daten ohne Gefahr im Verzug auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden können – verlangt der Gesetzgeber, dass sich der Leichenschauer noch am Leichenfundort sorgfältig eine Meinung darüber bildet, ob staatliche Stellen wegen der Möglichkeit eines nichtnatürlichen Geschehens einzuschalten sind. Mit dieser Forderung wird dem Arzt eine hohe – wenn nicht sogar die entscheidende -Verantwortung bei der Erkennung von Straftaten gegen das Leben übertragen.
Wenn Unsicherheit gefährlich wird – Warum die Leichenschau mehr als medizinisches Fachwissen braucht
Gemäß seiner Ausbildung beschränkt sich der Leichenschauer im Regelfall auf die Untersuchung des Verstorbenen. Diese liefert selbst bei sorgfältiger Untersuchung des Toten nicht selten zu wenig Erkenntnisse, um Indizien für eine strafbare Handlung zu erkennen. Mögliche Folge: Die Weichen werden falsch gestellt, die Ermittlungsbehörden nicht eingeschaltet, ein Tötungsdelikt bleibt unerkannt.
Der hohe Druck der Verantwortung und die Erkenntnis der eigenen Unzulänglichkeit, führt bei einigen Ärzten auch zu einer Übervorsichtigkeit: die Polizei wird fast immer eingeschaltet, wenn der Verstorbene dem Arzt nicht persönlich bekannt ist. Auch das ist nicht im Sinne des Gesetzes und vor allem nicht zielführend. Zuviel blinder Alarm führt zu Unmut und Unaufmerksamkeit bei der Polizei.

Bildunterschrift
Flüchtigkeitsfehler
durch Zeitdruck
Kein Blick
für die Details
Blinder Alarm
durch Unsicherheit
Leichenschau neu denken – Qualifikation statt Routine
Da niemand anders als der Leichenschauer die Aufgabe wahrnehmen kann, Hinweise auf eine Tötung bzw. auf einen Tatort zu erkennen, wird man auf Dauer nicht umhinkommen, diesen Personenkreis über die rein ärztlichen Kenntnisse hinaus so zu qualifizieren, dass er den Forderungen des Gesetzes gerecht werden kann.
Die über die bloße Untersuchung des Verstorbenen hinausgehende Tätigkeit zur Erkennung eines nichtnatürlichen Todesfalles wird als qualifizierte Leichenschau bezeichnet.

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