Die Krematoriumsleichenschau

Die Krematoriumsleichenschau wurde im Jahr 1934 in Deutschland eingeführt; eine Amtsperson sollte sich vor der Einäscherung noch einmal vergewissern, dass keine Anhaltspunkte für ein nicht natürliches Geschehen übersehen worden waren.
Im Gegensatz zur klassischen Leichenschau fordert der der Staat eine Qualifikation des Leichenschauers.
Die Krematoriumsleichenschau dient ausschließlich forensischen Fragestellungen.
Bis auf die Freie Hansestadt Bremen und bis vor kurzem den Freistaat Bayern (hier wurde die Krematoriumsleichenschau 2009 mit ausführlicher Begründung abgeschafft und am 01.05.2025 ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe wieder reanimiert) halten alle Bundesländer noch an dieser Regelung fest. Mehrere Analysen von jeweils mehreren 10.000 Krematoriumsleichenschauen waren in Bezug auf die Effektivität dieser Maßnahme sehr ernüchternd. Erkannte Tötungen liegen deutlich unter der Ein-Promille-Grenze, wobei jeweils vermerkt wurde, dass bei einer gründlichen ersten Leichenschau der Sachverhalt hätte bereits entdeckt werden müssen. Zutage geförderte Unfälle oder Spättodesfälle nach medizinischen Eingriffen werden im Regelfall nicht durch die Leichenschau, sondern durch die damit verbundene Totenscheinkontrolle erkannt.
Krematoriumsleichenschau in Zahlen
Die Krematoriumsleichenschau ist ungeeignet
Da etwa 75% der Menschen in stationären Einrichtungen sterben (vgl. Leichenschau im Krankenhaus) und die dort spezifischen nicht natürlichen Todesfälle durch eine äußere Leichenschau nicht erfasst werden, ist die äußere Krematoriumsleichenschau per se auch bei ¾ aller Krematoriumsleichen ungeeignet, nicht natürliche Todesfälle zu erkennen.
Auch wenn die erste Leichenschau am Fundort stattgefunden hat, fördert sie fast nichts zutage, was nicht auch durch eine sorgfältige erste Leichenschau hätte entdeckt werden können.
Andere Verfahren – beispielsweise die zeitnahe qualifizierte Leichenschau – sind bedeutend effektivere und kostengünstigere Verfahren
Warum ist die Krematoriumsleichenschau ungeeignet?
Rücksprachen mit dem den Totenschein ausstellenden Arzt sind fast immer sehr zeitaufwendig oder auch gar nicht möglich: der Arzt ist z.Z. dringend beschäftigt oder hat seinen freien Tag, er kommt erst zur Spätschicht, ist im Urlaub oder die Sprechstunde öffnet erst wieder am späten Nachmittag usw..
Hat ein Notdienst die Todesbescheinigung ausgestellt, erfährt man von der Zentrale, dass der Dienstplan des jeweiligen Tages nicht mehr greifbar ist, etc..
Korpulente Menschen können in engen Särgen nicht oder kaum gedreht werden – ein ständig zunehmendes Problem.
Der Krematoriumsarzt sieht den Leichnam frühestens mehrere Tage nach dem Todeseintritt, meist aber deutlich später – manchmal erst nach Wochen. Fortgeschrittene Leichenveränderungen erschweren dann die Befunderhebung oder machen sie weitgehend unmöglich.
Wenig aussagekräftige Angaben auf den Todesbescheinigungen gestatten dem Krematoriumsarzt nur selten, sich das erforderliche Bild von dem Todesfall zu machen. Kaum oder gar nicht zu lesende Eintragungen sind keine Seltenheit.
Die Quintessenz
Die Krematoriumsleichenschau ist eine weitgehend uneffektive Maßnahme mit überwiegendem Symbolgehalt; Aufwand und Erfolg stehen in einem krassen Missverhältnis. Die Anzahl der angehaltenen Fälle, die juristische Konsequenzen nach sich ziehen, können vernachlässigt werden. Sinnvoll wäre diese Maßnahme, wenn sie zeitnah zum Todeseitritt erfolgen würde (siehe qualifizierte Leichenschau im Krankenhaus).

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